Wir behandeln Erwachsene mit:
Sprachstörungen
Dazu zählen Patienten nach einem Schlaganfall oder einem Schädel-Hirn-Trauma, das Störungsbild der Aphasie, Störungen der Lautebene oder des Wortschatzes, Grammatikstörungen, Störungen im Textverstehen und in der Schriftsprache, Hörstörungen, Demenz und Dysphasie.
Sprechstörungen
Zu diesem Störungsbild gehören Artikulationsstörungen, Stottern, Poltern, Dysarthrien sowie Sprechapraxien bei neurologischen und internistischen Erkrankungen wie z.B. nach einem Schlaganfall oder einem Schädel-Hirn-Trauma sowie Patienten mit Parkinson oder Multiple Sklerose.
Stimmstörungen
Hier werden Patienten angesprochen, die organische, funktionelle, postoperative und psychogene Beeinträchtigungen aufzeigen. Beispiele hierfür sind Stimmbandlähmungen, stimmliche Überlastungen sowie Tumorerkrankungen und Kehlkopfentfernungen.
Schluckstörungen
Dieses Feld umfasst myofunktionelle Störungen (Störungen der Muskulatur im Mund- und Gesichtsbereich) sowie organische Störungen (Dysphagien). Es werden Patienten mit Tumorerkrankungen, Fehlbildungen, Schlaganfällen, Patienten im Wachkoma oder mit Trachealkanülen und Menschen mit altersbedingten Schluckstörungen therapiert.
Beratung und Diagnostik
Wenn Sie Kommunikationsstörungen haben oder eines der hier beschriebenen Störungsbilder bei sich vermuten, wenden Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens oder an uns und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin. Der behandelnde Arzt kann entweder direkt oder auf unsere Empfehlung hin eine Diagnose stellen und eine Heilmittelverordnung ausstellen.
Verordnung durch den Arzt
Folgende Ärzte können eine Verordnung zur Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie ausstellen: Hausärzte, Kinderärzte, Phoniater/Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Neurologen sowie Kieferorthopäden und Zahnärzte.
Erst nach der ärztlichen Verordnung können Logopäden tätig werden und mit einer Behandlung beginnen. Eine Verordnung umfasst dabei eine Befunderhebung und meistens 10 Therapieeinheiten in Einzel- oder Gruppentherapie. Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von 14 Tagen mit der ausgestellten Verordnungen einen Termin bei uns vereinbart haben müssen, da diese Verordnungen sonst ungültig sind.
Ablauf der Behandlung und Kosten
Nachdem wir einen Erstbefund erhoben haben, stellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Therapieplan auf und beginnen mit der Behandlung. In regelmäßigen Abständen besprechen wir Ihren Therapie-Erfolg und den weiteren Ablauf der Behandlung. Ihr Arzt wird am Ende der Behandlung durch einen Bericht über Ihre Fortschritte informiert und erstellt bei Bedarf eine Folgeverordnung.
In der Regel finden 1-2 Therapieeinheiten pro Woche statt, die je nach Verordnung zwischen 30 und 60 Minuten dauern. Die Dauer der logopädischen Behandlung ist individuell und abhängig vom Schweregrad des Störungsbildes.
Haben Sie weitere Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns direkt oder informieren Sie sich auf der Seite des Deutschen Bundesverbands für Logopädie über das gesamte Spektrum der logopädischen Therapie.