Wir behandeln Kinder und Jugendliche mit: 

Sprachstörungen

Hierzu zählen Sprachentwicklungsstörungen, Störungen des Lauterwerbs oder Wortschatzes, Grammatikstörungen, Störungen der Schriftsprache, Lese-Rechtschreibschwäche, Störungen im Textverstehen sowie auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen und angeborene Hörstörungen. 

Sprechstörungen

Unter dieses Störungsbild fallen Artikulationsstörungen, Stottern, Poltern, Rhinolalien (Nasalität), Sprechapraxien (bei Fehlbildung wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten) und verbale Entwicklungsdyspraxien (Vokalsprache oder „Late Talker“).

Stimmstörungen

Zu diesem Bereich gehören funktionelle Störungen und organisch bedingte Störungen, wie z.B. die Heiserkeit bei Stimmlippenknötchen (sog."Schreistimme") oder Rhinophonien.

Schluckstörungen

Schluckstörungen umfassen myofunktionelle und organische Störungen (Störung der Mund- und Gesichtsmuskulatur) und Beeinträchtigungen aller am Schluckvorgang beteiligter Strukturen. Im Kindesalter sind myofunktionelle Störungen oftmals mit Zahn- und Kiefer-Fehlstellungen verbunden. 

Beratung und Diagnostik

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Wenn Sie Störungen in der sprachlichen Entwicklung Ihres Kindes feststellen oder vermuten, wenden Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens oder an uns und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin. Der behandelnde Arzt kann entweder direkt oder auf unsere Empfehlung hin eine Diagnose stellen und eine Heilmittelverordnung ausstellen.

Verordnung durch den Arzt 

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Folgende Ärzte können eine Verordnung zur Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie ausstellen: Hausärzte, Kinderärzte, Phoniater/Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Neurologen sowie Kieferorthopäden und Zahnärzte. 

Erst nach der ärztlichen Verordnung können Logopäden tätig werden und mit einer  Behandlung beginnen. Eine Verordnung umfasst dabei eine Befunderhebung und meistens 10 Therapieeinheiten in Einzel- oder Gruppentherapie. Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von 14 Tagen mit der ausgestellten Verordnungen einen Termin bei uns vereinbart haben müssen, da diese Verordnungen sonst ungültig sind.

Ablauf der Behandlung und Kosten

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Nachdem wir einen Erstbefund erhoben haben, stellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Therapieplan auf und beginnen mit der Behandlung. In regelmäßigen Abständen besprechen wir den Therapie-Erfolg Ihres Kindes und den weiteren Ablauf der Behandlung. Ihr Arzt wird am Ende der Behandlung durch einen Bericht über die Fortschritte der Therpaie informiert und erstellt bei Bedarf eine Folgeverordnung. 

In der Regel finden 1-2 Therapieeinheiten pro Woche statt, die je nach Verordnung zwischen 30 und 60 Minuten dauern. Die Dauer der logopädischen Behandlung ist individuell und abhängig vom Schweregrad des Störungsbildes. 

Haben Sie weitere Fragen? 

Dann kontaktieren Sie uns direkt oder informieren Sie sich auf der Seite des Deutschen Bundesverbands für Logopädie über das gesamte Spektrum der logopädischen Therapie.